Wer im Fall der Berufsunfähigkeit nicht privat vorsorgt, riskiert nach einer schweren Krankheit oder einem schlimmen Unfall den finanziellen Abstieg, insbesondere wenn eine Familie zu versorgen ist.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht bei weitem nicht aus, den gewohnten Lebensstandard zu sichern.
Für alle Personen, die nach 1961 geboren sind, wurde die staatliche BU-Rente durch eine bloße Erwerbsminderungsrente ersetzt.
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